Haus an der Linde
Kohlenstraße 33, 08115 Lichtentanne
Pflegeheime in Lichtentanne (Zwickau). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kohlenstraße 33, 08115 Lichtentanne
Bahnhofstraße 9b, 08115 Lichtentanne · barrierefrei
Zum Liebberg 8, 08115 Lichtentanne
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Stenner Straße 43, 08064 Zwickau · 3 km
Dortmunder Straße 9, 08062 Zwickau · 3 km
Zaanstader Straße 2, 08062 Zwickau · 3 km
Dr.-Karg-Straße 26, 08060 Zwickau · 4 km · barrierefrei
Äußere Zwickauer Straße 1c, 08064 Zwickau · 4 km
Mozartstraße 2, 08064 Zwickau · 4 km
Jacobstraße 38, 08060 Zwickau · 5 km
Zwickau · 6 km
Brunnenstraße 31a, 08056 Zwickau · 6 km
Am Zwickauer Marktsteig 10, 08412 Werdau · 6 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.