Evang. Diakonie Maria-Martha-Stift
Zwanzigerstraße 20, 88131 Lindau (Bodensee)
Pflegeheim in Lindau (Bodensee) (Landkreis Lindau). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Zwanzigerstraße 20, 88131 Lindau (Bodensee)
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Ottenberghalde 55, Kressbronn am Bodensee · 7 km
Langenargen · 11 km
St.Johann 3, 88069 Tettnang · 14 km · barrierefrei
Lindenberger Straße 36, 88171 Weiler-Simmerberg · 17 km · barrierefrei
Eisenbachweg 2, 88279 Amtzell · 17 km
Am Klösterle 12, 88239 Wangen im Allgäu · 17 km
Länderöschstraße 15, 88046 Friedrichshafen · 18 km
Hauptstraße 37, 88074 Meckenbeuren · 18 km · barrierefrei
Ravensburger Straße 30, 88046 Friedrichshafen · 18 km
Ailinger Straße 38, 88046 Friedrichshafen · 19 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Lindau (Bodensee)
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.