Betreutes Wohnen „Am Speicher“
Mühlentorvorstadt 1, 17121 Loitz
Pflegeheim in Loitz (Vorpommern-Greifswald). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Mühlentorvorstadt 1, 17121 Loitz
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Platz der Einheit 2-5, 17129 Tutow · 9 km · barrierefrei
Reiferstraße 2, 17109 Demmin · 9 km
Lindenstraße 15, 17126 Jarmen · 14 km
Jessiner Dorfstraße 64, 18507 Grimmen · 15 km · barrierefrei
Dr.-Kurt-Fischer-Straße 1a, 18507 Grimmen · 16 km
Bahnhofstraße 18, 18507 Grimmen · 16 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 17, 18507 Grimmen · 17 km
Bahnhofstraße 16, 18507 Grimmen · 17 km
Gutenbergstraße 8, 18507 Grimmen · 17 km
Am Pfarrhof 3, 17498 Behrenhoff · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Loitz
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.