Am Rosengarten
Hafenstraße 14b, 17509 Lubmin
Pflegeheime in Lubmin (Vorpommern-Greifswald). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Hafenstraße 14b, 17509 Lubmin
Gartenweg 7, 17509 Lubmin
Gartenweg 8, 17509 Lubmin
Lindenstraße 13, 17509 Lubmin
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Straße des Friedens 5, 17509 Hanshagen · 11 km · barrierefrei
Stettiner Straße 1, 17493 Greifswald · 13 km
Baustraße 22, Wolgast · 13 km · barrierefrei
Wacholderweg 3, 17491 Greifswald · 13 km · barrierefrei
Baustraße 17, 17438 Wolgast · 13 km
Puschkinring 48a, 17491 Greifswald · 14 km
Karl-Krull-Straße 21, 17491 Greifswald · 15 km
Niels-Bohr-Straße 11, Greifswald · 15 km
Niels-Bohr-Straße 12, Greifswald · 15 km
Marienstraße 35, 17489 Greifswald · 15 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.