Johanniter-Haus Lüdenscheid
Hagedornskamp 11-15, 58507 Lüdenscheid
Pflegeheime in Lüdenscheid (Märkischer Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Hagedornskamp 11-15, 58507 Lüdenscheid
Harlingerstraße 7-9, 58509 Lüdenscheid
Annabergstraße 53, 58511 Lüdenscheid
Weststraße 19, 58509 Lüdenscheid
Weststraße 21, 58509 Lüdenscheid
Paulmannshöher Straße 14, 58515 Lüdenscheid
Parkstraße 126,126A,126B, 58509 Lüdenscheid
Südstraße 2, 58509 Lüdenscheid
Südstraße 4, 58509 Lüdenscheid
Graf-von-Galen-Straße 7, 58509 Lüdenscheid
Frankenstraße 31, 58509 Lüdenscheid
Frankenstraße 29, 58509 Lüdenscheid
Bonhoefferstraße 3, 58511 Lüdenscheid
Bonhoefferstraße 11, 58511 Lüdenscheid
Bonhoefferstraße 13, 58511 Lüdenscheid
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Lüdenscheid
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.