Vitanas Senioren Centrum Am Gojenberg
Ferdinand-von-Schill-Straße 1, 24321 Lütjenburg
Pflegeheime in Lütjenburg (Kreis Plön). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Ferdinand-von-Schill-Straße 1, 24321 Lütjenburg
Gieschenhagen 2, 24321 Lütjenburg · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bergstraße 3, 24321 Panker · 6 km
Wittenberger Weg 9, 24238 Martensrade · 13 km
Marktstraße 15a, 23714 Malente · 13 km
Lannweg 6, 24306 Lebrade · 14 km
Wilhelmshöhe 4, 23701 Eutin · 15 km
Malenter Landstraße 1, 23701 Eutin · 15 km
Waldstraße 6, 23701 Eutin · 17 km
Rodomstorstraße 103, 24306 Plön · 18 km · barrierefrei
Peterstraße 21, 23701 Eutin · 18 km
Hospitalstraße 10-12, Oldenburg in Holstein · 19 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.