Woblitzpark
Am Jungfernstieg 1, 17255 Mecklenburgische Seenplatte
Pflegeheim in Mecklenburgische Seenplatte. Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Jungfernstieg 1, 17255 Mecklenburgische Seenplatte
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Tiergartenstraße 38, 17235 Neustrelitz · 11 km
Tiergartenstraße 38, 17235 Neustrelitz · 11 km
Lessingstraße 70, 17235 Neustrelitz · 11 km
Zierker Straße 28, 17235 Neustrelitz · 11 km
Dr.-Schwentner-Straße 5, 17235 Neustrelitz · 12 km
Penzliner Straße 58, 17235 Neustrelitz · 12 km · barrierefrei
Rheinsberger Straße 55, 16798 Fürstenberg/Havel · 16 km
Müritzstraße 15, 17248 Rechlin · 17 km
Mariefredstraße 4, 16831 Rheinsberg · 21 km
Mariefredstraße 2, 16831 Rheinsberg · 21 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.