Malteserstift St. Stephanus
Am Wasserturm 8-14, 40668 Meerbusch · barrierefrei
Pflegeheime in Meerbusch (Rhein-Kreis Neuss). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Wasserturm 8-14, 40668 Meerbusch · barrierefrei
Bommershöfer Weg 50, 40670 Meerbusch · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Niederdonker Straße 2a, 40547 Düsseldorf · 5 km · barrierefrei
Grevenbroicher Weg 70, 40547 Düsseldorf · 5 km
Niederkasseler Lohweg 30, 40547 Düsseldorf · 6 km · barrierefrei
Wilhelm-Raabe-Straße 7a, 41564 Kaarst · 6 km · barrierefrei
Nelly-Sachs-Straße 5, 40474 Düsseldorf · 6 km
Neusser Weyhe 90, 41462 Neuss · 6 km
Hansaallee 112, 40547 Düsseldorf · 6 km
Ober'm Garten 20a, 41564 Kaarst · 7 km
Kaarst · 7 km
Ober'm Garten 20b, 41564 Kaarst · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Meerbusch
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.