Pflegeheime in Mehren (Westerwald)
Pflegeheim in Mehren (Westerwald) (Landkreis Altenkirchen (Westerwald)). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
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In der Umgebung von Mehren (Westerwald)
Haus am Teich
Überdorfstraße 19, 53783 Eitorf · 7 km
DRK-Seniorenzentrum Altenkirchen
Altenkirchen (Westerwald) · 9 km · barrierefrei
Alten- und Pflegeheim St. Josefshaus
Klosterstraße 1, 53577 Neustadt (Wied) · 9 km
Haus am Park Niedersteinebach
Hauptstraße 27, 56593 Niedersteinebach · 9 km
St Elisabeth Seniorenwohnhaus
Hospitalstraße 5, 53783 Eitorf · 10 km · barrierefrei
Haus am Eipbach
Leienbergstraße 18;20, 53783 Eitorf · 10 km
Alten- und Pflegeheim Fabianek
In der Au 21, 51570 Windeck · 10 km
Alten- und Pflegeheim Fabianek GmbH
Zur Alten Schmiede 8, 51570 Windeck · 11 km
Haus am Siegsteig
Denkmalstraße 39-41, 53783 Eitorf · 12 km
Seniorenzentrum St. Josef
Krankenhausweg 4, 51570 Windeck · 14 km · barrierefrei
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.