Altenwohnanlage Jochen-Klepper-Haus
Veilchenweg 26, 58708 Menden (Sauerland)
Pflegeheime in Menden (Sauerland) (Märkischer Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Veilchenweg 26, 58708 Menden (Sauerland)
Am Wasserrad 27, 58706 Menden (Sauerland)
Pastor-Fischer-Weg 5, 58708 Menden (Sauerland) · barrierefrei
Am Wasserrad 29, 58706 Menden (Sauerland)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ruhrstraße 6, 58730 Fröndenberg/Ruhr · 4 km
Hirschberg 5, 58730 Fröndenberg/Ruhr · 5 km
Dahlbreite 4, 58640 Iserlohn · 5 km
Parkstraße 35, 58675 Hemer · 6 km
Elsa-Brandström-Straße 14, 58675 Hemer · 6 km · barrierefrei
Auf der Aeumes 1, 58636 Iserlohn · 8 km
Kleibusch 10, 58730 Fröndenberg/Ruhr · 8 km
Voßwinkeler Straße 20, 59757 Arnsberg · 9 km
Am Dicken Turm 19, 58636 Iserlohn · 9 km · barrierefrei
Iserlohn · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.