Caritas Tagespflege für Senioren
Stationsweg 186, 41068 Mönchengladbach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Pflegeheime in Mönchengladbach. Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Stationsweg 186, 41068 Mönchengladbach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Giesenkirchener Straße 88
Heiligenpesch 84, 41069 Mönchengladbach
Roermonder Straße 146
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr
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Bruchstraße 30, 41238 Mönchengladbach
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August-Monforts-Straße 12-16, 41065 Mönchengladbach · barrierefrei
Mühlenwallstraße 74, 41179 Mönchengladbach
Marienburger Straße 39, 41063 Mönchengladbach
Bendhecker Straße 40, 41236 Mönchengladbach · barrierefrei
Schmidt-Bleibtreu-Straße 15-25, 41199 Mönchengladbach · barrierefrei
Vorster Straße 255, 41169 Mönchengladbach
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Kreuzherrenstraße 24, 41189 Mönchengladbach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Mönchengladbach
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.