DRK Alten- und Pflegeheim Schlaitz
Am Pfarrfeld 13, 06774 Muldestausee
Pflegeheim in Muldestausee (Anhalt-Bitterfeld). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Pfarrfeld 13, 06774 Muldestausee
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Parkstraße 21, 04509 Löbnitz · 6 km
Am Stadion 12, 06749 Bitterfeld-Wolfen · 7 km · barrierefrei
Walther-Rathenau-Straße 68, 06749 Bitterfeld-Wolfen · 7 km
Röhrenstraße 4, 06749 Bitterfeld-Wolfen · 8 km
Nachtigallenweg 23, 06773 Gräfenhainichen · 8 km
Straße des Friedens 129, 06808 Bitterfeld-Wolfen · 10 km · barrierefrei
Platz der Deutschen Einheit 7, 06792 Sandersdorf-Brehna · 11 km · barrierefrei
Liselotte-Rückert-Straße 32, 06792 Sandersdorf-Brehna · 12 km · barrierefrei
Gustav-Adolf-Straße 36, 04849 Bad Düben · 12 km
Willy-Sachse-Straße 58, 06766 Bitterfeld-Wolfen · 13 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.