Seniorenzentrum Kemmelpark
Kemmelallee 3, 82418 Murnau am Staffelsee
Pflegeheim in Murnau am Staffelsee (Landkreis Garmisch-Partenkirchen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kemmelallee 3, 82418 Murnau am Staffelsee
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Loisachauenstraße 5, 82496 Oberau · 14 km
Seeshaupter Straße 73, 82377 Penzberg · 15 km
Gartenstraße 2, 82377 Penzberg · 15 km · barrierefrei
Tiefentalweg 11, 82402 Seeshaupt · 18 km
Montag bis Freitag: 08:30–16:00 Uhr
Lohgasse 9, 82362 Weilheim in Oberbayern · 18 km
Münchener Straße 2, 82362 Weilheim in Oberbayern · 19 km · barrierefrei
Garmisch-Partenkirchen · 21 km
Reintalstraße 29, 82467 Garmisch-Partenkirchen · 22 km
Mittenwalder Straße 7, 82467 Garmisch-Partenkirchen · 22 km
Garmisch-Partenkirchen · 23 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Murnau am Staffelsee
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.