Seniorenpark Schönblick
Am Seniorenpark 6, 85405 Nandlstadt
Pflegeheim in Nandlstadt (Landkreis Freising). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Seniorenpark 6, 85405 Nandlstadt
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Hochfeldstraße 33, 84072 Au in der Hallertau · 5 km
Schlesierstraße 13, 85368 Moosburg · 12 km · barrierefrei
Schlesierstraße 15, 85368 Moosburg · 12 km · barrierefrei
Krankenhausweg 4, 85368 Moosburg · 13 km
Krankenhausweg 6, 85368 Moosburg · 13 km
Krankenhausweg 10, 85368 Moosburg · 13 km · barrierefrei
Stadtwaldstraße 117, 85368 Moosburg · 13 km
Am Bachwinkel 1, 85417 Marzling · 14 km
Ziegelstraße 11, 85283 Wolnzach · 14 km · barrierefrei
St.-Nikolaus-Weg 1, 84079 Bruckberg · 15 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.