Alexanderstift
Weinstraße 10, 74382 Neckarwestheim
Pflegeheim in Neckarwestheim (Landkreis Heilbronn). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Weinstraße 10, 74382 Neckarwestheim
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 16, 74376 Gemmrigheim · 3 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 27, 74348 Lauffen am Neckar · 4 km · barrierefrei
Schwabstraße 33, 74360 Ilsfeld · 5 km
Hundsbergstraße 31, 74388 Talheim · 5 km
Villastraße 25, 74399 Walheim · 5 km · barrierefrei
Bülzenstraße 3, 74354 Besigheim · 6 km · barrierefrei
Seeäckerstraße 1, 74223 Flein · 6 km
Grünwiesenstraße 2, 74391 Erligheim · 7 km · barrierefrei
Heinrieter Straße 4, 74232 Abstatt · 8 km
Pestalozzistraße 3, 74199 Untergruppenbach · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.