Seniorenwohnhaus „Am Davidsberg“
Fabrikstraße 8, 01904 Neukirch/Lausitz
Pflegeheim in Neukirch/Lausitz (Bautzen - Budyšin). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Fabrikstraße 8, 01904 Neukirch/Lausitz
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An der Aue 2, 02681 Wilthen · 6 km
Winterbergstraße 2, 02681 Schirgiswalde-Kirschau · 9 km · barrierefrei
Belmsdorfer Straße 43, 01877 Bischofswerda · 9 km
Berthelsdorfer Straße 21b, 01844 Neustadt in Sachsen · 10 km
Berthelsdorfer Straße 19, 01844 Neustadt in Sachsen · 10 km
Bautzener Straße 37, 01877 Bischofswerda · 10 km
Hauptstraße 15, 02689 Sohland an der Spree · 10 km · barrierefrei
Tzschirnerstraße 10, 02625 Bautzen · 12 km
Taucherstraße 33, 02625 Bautzen · 12 km · barrierefrei
Burglehn 4, 02625 Bautzen · 12 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.