emeis Seniorenresidenz Neulußheim
Altlußheimer Straße 59-61, 68809 Neulußheim
Pflegeheim in Neulußheim (Rhein-Neckar-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Altlußheimer Straße 59-61, 68809 Neulußheim
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Wilhelm-Herz-Straße 129, 68766 Hockenheim · 2 km · barrierefrei
Reilinger Straße 2, 68766 Hockenheim · 3 km
Karlsruher Straße 14, 68766 Hockenheim · 3 km
Rathausstraße 8, 68766 Hockenheim · 4 km · barrierefrei
Hauptstraße 54, 68799 Reilingen · 4 km
Pappelweg 1, 68799 Reilingen · 4 km
Kornblumenweg 32, 68799 Reilingen · 4 km
Adlerstraße 60a, 68794 Oberhausen-Rheinhausen · 4 km
Schelmenweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen · 5 km · barrierefrei
Gymnasiumstraße 22, 68753 Waghäusel · 5 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.