Altenheim St. Josef
St. Josef Platz 1, 93333 Neustadt an der Donau · barrierefrei
Pflegeheime in Neustadt an der Donau (Landkreis Kelheim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
St. Josef Platz 1, 93333 Neustadt an der Donau · barrierefrei
Kaiser-Augustus-Straße 32, 93333 Neustadt an der Donau
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hartackerstraße 31, 85088 Vohburg an der Donau · 12 km · barrierefrei
Mathias-Bauer-Straße 14, 93336 Altmannstein · 13 km
Am Schulberg 4, 84094 Elsendorf · 15 km
Gottfried-Gruber-Straße 1, 93352 Rohr i.NB · 16 km
Bahnhofstraße 30, 93342 Saal a.d.Donau · 16 km
Schlagtörlgasse 3a, 85290 Geisenfeld · 18 km · barrierefrei
Kösching · 20 km
Peisserstraße 66, 85053 Ingolstadt · 24 km
Erni-Singerl-Straße 1, 85053 Ingolstadt · 25 km
Nürnberger Straße 32a, 85055 Ingolstadt · 25 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.