Altenpflegeheim "St. Josefshaus"
Klosterstraße 4, 37355 Niederorschel
Pflegeheime in Niederorschel (Landkreis Eichsfeld). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Klosterstraße 4, 37355 Niederorschel
Sandgasse 1, 37355 Niederorschel
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Halle-Kasseler-Straße 55, 99759 Sollstedt · 8 km · barrierefrei
Jahnstraße 18, 37327 Leinefelde-Worbis · 8 km
Bergstraße 20, 37327 Leinefelde-Worbis · 9 km
Stormstraße 10, 37327 Leinefelde-Worbis · 9 km · barrierefrei
Mühlhäuser Chaussee 8, 37327 Leinefelde-Worbis · 9 km
Birkunger Straße 9, 37351 Dingelstädt · 10 km
Schulstraße 2-4, 99713 Helbedündorf · 11 km
Talstraße 56, 99752 Bleicherode · 11 km
Burgstraße 11, 99752 Bleicherode · 12 km · barrierefrei
Gartenstraße 4, 99752 Bleicherode · 12 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.