DRK-Altendienstleistungszentrum
Am Schloßberg 5, 64372 Ober-Ramstadt
Pflegeheim in Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Schloßberg 5, 64372 Ober-Ramstadt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Holzgasse 9, 64380 Roßdorf (Landkreis Darmstadt-Dieburg) · 5 km
Holzgasse 11, 64380 Roßdorf (Landkreis Darmstadt-Dieburg) · 5 km
Willy-Brandt-Straße 3, 64354 Reinheim · 6 km · barrierefrei
Grabenstraße 1, 64354 Reinheim · 7 km
Grabenstraße 2, 64354 Reinheim · 7 km
Am Sonnenhügel 13, 64397 Modautal · 7 km
Nußbaumallee 12, 64297 Darmstadt · 8 km · barrierefrei
Freiligrathstraße 8, 64285 Darmstadt · 8 km
Teichhausstraße 43, 64287 Darmstadt · 9 km
Rüdesheimer Straße 115, 64295 Darmstadt · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.