Senioren-Zentrum Haus Edelberg
Dr.-Friedrich-Schmitt-Straße 21, 75038 Oberderdingen
Pflegeheime in Oberderdingen (Landkreis Karlsruhe). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Dr.-Friedrich-Schmitt-Straße 21, 75038 Oberderdingen
Franz-von-Sickingen-Straße 21, 75038 Oberderdingen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Gartenstraße 7, 75056 Sulzfeld · 6 km
Leibnizstraße 1, 75015 Bretten · 7 km · barrierefrei
Am Gottesackertor 18, 75015 Bretten · 8 km
Im Brückle 3, Bretten · 8 km
Junkerstraße 20, 75015 Bretten · 8 km
Im Brückle 5, 75015 Bretten · 8 km
Höhenstraße 51, 75433 Maulbronn · 8 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 12, 75053 Gondelsheim · 10 km
Zaberfeld · 10 km
Jahnstraße 3, 75053 Gondelsheim · 10 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.