Pflegeheime in Oberhaid
Pflegeheim in Oberhaid (Landkreis Bamberg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
In der Umgebung von Oberhaid
Seniorenzentrum Regnitz-Blick
Bischberg · 3 km · barrierefrei
Seniorenzentrum St. Kilian
Hans-Wölfel-Straße 2, 96103 Hallstadt · 5 km
Seniorenzentrum St. Josef
Andreas-Hofer-Straße 17, 96049 Bamberg · 5 km · barrierefrei
St. Antoni Stift
Sankt-Getreu-Straße 1, 96049 Bamberg · 6 km
Seniorenzentrum Schloss Baunach
Baunach · 7 km · barrierefrei
Seniorenzentrum Schloss Baunach
Überkumstraße 32, 96148 Baunach · 7 km · barrierefrei
Altenheim St. Walburga
Jakobsberg 4, 96049 Bamberg · 7 km
Seniorenzentrum Breitengüßbach
Schützenstraße 20, 96149 Breitengüßbach · 7 km
Seniorenzentrum Albrecht Dürer
Albrecht-Dürer-Straße 11, 96052 Bamberg · 7 km
Fazit Seniorenwohnzentrum Nonnenbrücke
Bamberg · 7 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.