Seniorenhaus Thulbatal
Quellenstraße 13, 97723 Oberthulba · barrierefrei
Pflegeheime in Oberthulba (Landkreis Bad Kissingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Quellenstraße 13, 97723 Oberthulba · barrierefrei
Zum weißen Kreuz 1, 97723 Oberthulba
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Heinrich-von-Kleist-Straße 2, 97688 Bad Kissingen · 7 km · barrierefrei
Schweinfurter Straße 29, 97717 Euerdorf · 8 km
Bismarckstraße 74-76, 97688 Bad Kissingen · 8 km
Friedrich-List-Straße 6, 97688 Bad Kissingen · 8 km
Salinenstraße 6, 97688 Bad Kissingen · 9 km
Steinstraße 2, 97688 Bad Kissingen · 9 km
Kapellenstraße 9, 97688 Bad Kissingen · 9 km
Strenge Tür 38, 97705 Burkardroth · 9 km
Burkardusstraße 15, 97688 Bad Kissingen · 9 km
Kapellenstraße 24, 97688 Bad Kissingen · 9 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.