Zentrum für Betreuung und Pflege Phönix Obertraubling
Josef-Wieland-Straße 1, 93083 Obertraubling
Pflegeheim in Obertraubling (Landkreis Regensburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Josef-Wieland-Straße 1, 93083 Obertraubling
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Obertraublinger Straße 83, 93055 Regensburg · 2 km
Marktplatz 3, 93073 Neutraubling · 4 km
Benzstraße 5, 93053 Regensburg · 4 km
Bahnhofstraße 13, 93096 Köfering · 5 km
Hildegard-von-Bingen-Straße 4, 93053 Regensburg · 5 km
Hildegard-von-Bingen-Straße 6, 93053 Regensburg · 5 km
Straubinger Straße 16, 93055 Regensburg · 6 km · barrierefrei
Hauptstraße 28, 93098 Mintraching · 6 km
Donaustaufer Straße 319, 93055 Regensburg · 6 km
St.-Josef-Weg 2, 93098 Mintraching · 6 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.