Altenpflegeheim "Friedrich Wagner"
Ernst-May-Straße 37, 02785 Olbersdorf · barrierefrei
Pflegeheime in Olbersdorf (Görlitz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Ernst-May-Straße 37, 02785 Olbersdorf · barrierefrei
Südstraße 13, 02785 Olbersdorf · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Walde 20, 02763 Zittau · 2 km
Innere Weberstraße 41, 02763 Zittau · 3 km
Brunnenstraße 1/3, 02763 Zittau · 3 km · barrierefrei
Kirchstraße 6, 02763 Zittau · 3 km
Karl-Liebknecht-Ring 24, 02763 Zittau · 4 km · barrierefrei
Christian-Keimann-Straße 34, 02763 Zittau · 4 km
Dornspachstraße 9, 02763 Zittau · 4 km · barrierefrei
Schenkstraße 15, 02763 Mittelherwigsdorf · 4 km · barrierefrei
Ritterweg 2, 02797 Oybin · 4 km
Lortzingstraße 1, 02763 Zittau · 5 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.