AWO Seniorenzentrum Inge-Gabert-Haus
Fürstenzeller Straße 11, 94496 Ortenburg · barrierefrei
Pflegeheime in Ortenburg (Landkreis Passau). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Fürstenzeller Straße 11, 94496 Ortenburg · barrierefrei
Lindenallee 2, 94496 Ortenburg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wieninger Straße 4, 94081 Fürstenzell · 8 km
Bad Höhenstadt 123, 94081 Fürstenzell · 9 km
Vilshofener Straße 13, 94575 Windorf · 9 km
Waldesruh 1, 94036 Passau · 13 km
Runicatenweg 1, Künzing · 17 km
Nibelungenstraße 1, 94032 Passau · 17 km · barrierefrei
Rindermarkt 12, 94032 Passau · 18 km
Kapuzinerstraße 24, 94032 Passau · 19 km
Passauer Straße 35b, Salzweg · 20 km
Lindenstraße 2, 94094 Rotthalmünster · 21 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.