AWO Seniorenheim
Kapellenstraße 1, 74706 Osterburken · barrierefrei
Pflegeheim in Osterburken (Neckar-Odenwald-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kapellenstraße 1, 74706 Osterburken · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Untere Austraße 47, 74740 Adelsheim · 4 km
Gartenstraße 19, 74740 Adelsheim · 6 km
Raintalstraße 22/3, 74740 Adelsheim · 6 km
Ravenstein · 7 km
Buchen (Odenwald) · 11 km
Bödigheimer Weg 1, 74722 Buchen (Odenwald) · 12 km
Dr.-Konrad-Adenauer-Straße 24, 74722 Buchen (Odenwald) · 12 km
Abt-Bessel-Straße 7a, 74722 Buchen (Odenwald) · 13 km
Reichertshäuser Straße 11, 74219 Möckmühl · 13 km
Bundesstraße 1c, 74838 Limbach · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Osterburken
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.