Altenpflegezentrum Osthofen Haus 46
Rheinstraße 46, 67574 Osthofen
Pflegeheime in Osthofen (Landkreis Alzey-Worms). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Rheinstraße 46, 67574 Osthofen
Rheinstraße 51, 67574 Osthofen
Carl-Maria-von-Weber-Platz 2, 67574 Osthofen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wonnegaustraße 47, 67550 Worms · 4 km
Samuelstraße 65, 67549 Worms · 7 km
Seidenbenderstraße 72a, 67549 Worms · 8 km
Landgrafenstraße 49, 67549 Worms · 8 km · barrierefrei
Im Gießen 11, 67575 Eich · 8 km · barrierefrei
Worms · 8 km
Remeyerhofstraße 19, 67547 Worms · 8 km
Brauereistraße 9, 67549 Worms · 8 km · barrierefrei
Berggartenstraße 3, 67547 Worms · 8 km
Kolpingstraße 12, 67547 Worms · 9 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Osthofen
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.