Caritas-Altenzentrum St. Maria
Schönauer Straße 2-4, 68723 Plankstadt
Pflegeheim in Plankstadt (Rhein-Neckar-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schönauer Straße 2-4, 68723 Plankstadt
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Bodelschwinghstraße 10/1, 68723 Schwetzingen · 2 km
Lessingstraße 2, 68723 Oftersheim · 2 km · barrierefrei
Heidelberg · 4 km
Storchenweg 2, 69123 Heidelberg · 4 km · barrierefrei
Mannheimer Landstraße 23, 68782 Brühl (Rhein-Neckar-Kreis) · 4 km · barrierefrei
Mannheimer Landstraße 25, 68782 Brühl (Rhein-Neckar-Kreis) · 5 km · barrierefrei
Parkstraße 5, 68775 Ketsch · 5 km · barrierefrei
Gassenäckerstraße 4a, 68775 Ketsch · 5 km
Gassenäckerstraße 4b, 68775 Ketsch · 5 km
Ludwig-Guttmann-Straße 4, 69123 Heidelberg · 5 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Plankstadt
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.