Dornröschen
Gartenstraße 2, 97490 Poppenhausen
Pflegeheim in Poppenhausen (Landkreis Schweinfurt). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Gartenstraße 2, 97490 Poppenhausen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hohmannstraße 1, 97464 Niederwerrn · 5 km
Kramerswiesen 2, 97714 Oerlenbach · 5 km
Kramerswiesen 2, 97714 Oerlenbach · 5 km
Hohmannstraße, 97464 Niederwerrn · 5 km
Kramerswiesen 1, 97714 Oerlenbach · 5 km
Margarethe-Geiger-Straße 3, 97424 Schweinfurt · 7 km
Franz-Schubert-Straße 13, 97421 Schweinfurt · 7 km
Kornacherstraße 8, 97421 Schweinfurt · 8 km
Gymnasiumstraße 14, 97421 Schweinfurt · 8 km
Ludwigstraße 16, 97421 Schweinfurt · 9 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.