Wohn- und Pflegezentrum Havelland GmbH
Heimstraße 16, 14727 Premnitz
Pflegeheime in Premnitz (Havelland). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Heimstraße 16, 14727 Premnitz
Straße der Freundschaft 2 - 4, 14727 Premnitz
Mühlenweg 11 - 11 B, 14727 Premnitz
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Stechower Landstraße 3a, 14712 Rathenow · 8 km
Fehrbelliner Straße 20, 14712 Rathenow · 9 km
Theodor-Lessing-Straße 2, 14712 Rathenow · 9 km
Am Park 11, 39307 Jerichow · 12 km
Anton-Saefkow-Allee 1, 14772 Brandenburg an der Havel · 15 km · barrierefrei
Brandenburg an der Havel · 16 km · barrierefrei
Tschirchdamm 20, 14772 Brandenburg an der Havel · 16 km · barrierefrei
Gördenallee 60-66, 14772 Brandenburg an der Havel · 16 km
Ziegelei 5, 39319 Jerichow · 16 km
Rosa-Luxemburg-Allee 1, Brandenburg an der Havel · 17 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.