Altersheim St. Josef
Klostergasse 2, 66287 Quierschied
Pflegeheime in Quierschied (Regionalverband Saarbrücken). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Klostergasse 2, 66287 Quierschied
Dahlbachweg 4, 66287 Quierschied
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sulzbach/Saar · 2 km
Auf der Schmelz 38, 66280 Sulzbach/Saar · 3 km
Alleestraße 8, 66265 Heusweiler · 4 km
Klosterstraße 16, 66125 Saarbrücken · 4 km
St.-Ingberter-Straße 20, 66280 Sulzbach/Saar · 5 km
Saarbrücken · 5 km
Poststraße 10b, 66589 Merchweiler · 5 km
Hofweg 60, 66125 Saarbrücken · 5 km · barrierefrei
Elversberger Straße 53, 66386 Sankt Ingbert · 6 km · barrierefrei
Am Dimmelsbach 5, 66557 Illingen (Landkreis Neunkirchen) · 6 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.