AMEOS Senioren Wohnsitz Ratzeburg
Schmilauer Straße 108, 23909 Ratzeburg · barrierefrei
Pflegeheime in Ratzeburg (Kreis Herzogtum Lauenburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schmilauer Straße 108, 23909 Ratzeburg · barrierefrei
Röpersberg 45 · barrierefrei
Große Kreuzstraße 10, 23909 Ratzeburg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sterleyer Straße 44, 23879 Mölln · 8 km
Feldbäckerei 1a, 23879 Mölln · 9 km
Grambeker Weg 52, 23879 Mölln · 10 km
Berliner Straße 85-89, 23879 Mölln · 11 km · barrierefrei
Rehhagen 2, Groß Grönau · 14 km
Bliestorfer Weg 3-5, 23847 Grinau · 17 km
Lübeck · 18 km
Wattstraße 7, 23566 Lübeck · 19 km · barrierefrei
Lübeck · 19 km
Max-Wartemann-Straße 14, 23564 Lübeck · 19 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.