Haus Kleineichen
An der Grünen Furth 5, 51503 Rösrath
Pflegeheime in Rösrath (Rheinisch-Bergischer Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
An der Grünen Furth 5, 51503 Rösrath
Menzlingen 7a/7b, 51503 Rösrath
Bahnhofstraße 26, 51503 Rösrath
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Overather Straße 32, 51429 Bergisch Gladbach · 6 km · barrierefrei
Saaler Straße 92-96, 51429 Bergisch Gladbach · 7 km
Dolmanstraße 7, 51427 Bergisch Gladbach · 7 km
Helene-Stöcker-Straße 1-3, 51429 Bergisch Gladbach · 7 km
Leyenhaus 24, 51491 Overath · 8 km
Overath · 8 km
Junkersgut 10-14, 51427 Bergisch Gladbach · 8 km
Tiergartenstraße 47, 51145 Köln · 8 km
Heidestraße 200-202, 51147 Köln · 8 km
Königsberger Straße 11, 51145 Köln · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Rösrath
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.