A-Seniorenzentrum Rotenburg
Dickenrücker Straße 10, 36199 Rotenburg an der Fulda
Pflegeheime in Rotenburg an der Fulda (Landkreis Hersfeld-Rotenburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Dickenrücker Straße 10, 36199 Rotenburg an der Fulda
Dickenrücker Straße 8, 36199 Rotenburg an der Fulda
Am Unteren Höberück 9
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 19, 36179 Bebra · 5 km
Neustadt 20, 36251 Ludwigsau · 10 km
Gotzbertstraße 92, 36251 Bad Hersfeld · 13 km
Neuenstein (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) · 14 km
Am Kurpark 1, 36251 Bad Hersfeld · 14 km
Lindenauer Straße 21, 36205 Sontra · 17 km
Wichmannswiese 3, 36205 Sontra · 17 km · barrierefrei
Wichmannswiese 6a, 36205 Sontra · 17 km
Lindenbergstraße 42, 34212 Melsungen · 20 km
Rasenweg 20, 34323 Malsfeld · 20 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Rotenburg an der Fulda
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.