Pflegezentrum Marsch&Geest
Westerstraße 38-42, 25693 Sankt Michaelisdonn
Pflegeheim in Sankt Michaelisdonn (Kreis Dithmarschen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Doktor-Beber-Straße 4, 25709 Marne · 8 km
Hafenstraße 45, 25709 Marne · 8 km
Waldstraße 143, 25712 Burg (Dithmarschen) · 9 km
Bahnhofstraße 40, 25712 Burg (Dithmarschen) · 9 km
Von-Humboldt-Platz 11, 25541 Brunsbüttel · 10 km · barrierefrei
Albert-Schweitzer-Straße 15-17, 25541 Brunsbüttel · 10 km
Koogstraße 27-31, 25541 Brunsbüttel · 10 km
Ochsenmarkt 11a-15, 25541 Brunsbüttel · 10 km
Am Soesmenfeld 48, 25541 Brunsbüttel · 10 km
Friedrich-Holm-Weg 1, 25704 Meldorf · 12 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.