Am Brückenplatz
Brückenplatz 2, 04626 Schmölln
Pflegeheime in Schmölln (Altenburger Land). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Brückenplatz 2, 04626 Schmölln
Sommeritzer Straße 41, 04626 Schmölln · barrierefrei
Am Brauereiteich 6, 04626 Schmölln · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Zwickauer Straße 2, 04639 Gößnitz · 6 km · barrierefrei
Schmöllner Straße 1a, 04639 Ponitz · 6 km
Beerwalder Straße 32, 04626 Löbichau · 7 km · barrierefrei
Hainichen 1, 04639 Gößnitz · 7 km · barrierefrei
Crimmitschau · 9 km · barrierefrei
Mannichswalder Straße 67, 08451 Crimmitschau · 9 km
Crimmitschau · 9 km
Werdauer Straße 29, 08451 Crimmitschau · 10 km
Zwickauer Straße 56, 04600 Altenburg · 11 km
Altenburg · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Schmölln
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.