Seniorentagespflege St. Hedwig
Schweinfurter Straße 73, 97359 Schwarzach am Main · barrierefrei
Pflegeheim in Schwarzach am Main (Landkreis Kitzingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schweinfurter Straße 73, 97359 Schwarzach am Main · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schillerstraße 1, 97337 Dettelbach · 4 km
Obervolkacher Straße 17, 97332 Volkach · 7 km
Josef-Wächter-Straße 5, 97332 Volkach · 7 km
Kapuzinerstraße 13-15, 97318 Kitzingen · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–16:30 Uhr
Mühlbergstraße 1, 97318 Kitzingen · 9 km
Philipp-Stöhr-Weg 9, 97447 Gerolzhofen · 13 km
Am Dreschplatz 7, 97228 Rottendorf · 15 km
Am Dreschplatz 5, 97228 Rottendorf · 15 km
Falkenstraße 1, 97241 Bergtheim · 16 km · barrierefrei
Lengfelder Straße 7, 97230 Estenfeld · 16 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.