Pflegeheime in Schwelm
Pflegeheim in Schwelm (Ennepe-Ruhr-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
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In der Umgebung von Schwelm
Haus Elisabeth
Kirchstraße 76a, 58256 Ennepetal · 4 km · barrierefrei
Hans-Grünwald-Haus
Haßlinghauser Straße 60, 58285 Gevelsberg · 4 km
Elfriede-Hetzler-Seniorenzentrum
Gevelsberg · 5 km
Seniorenpension
Wuppertal · 5 km
Haus Abendfrieden
Am Diek 28, 42277 Wuppertal · 5 km
Seniorenresidenz
Stollenstraße 2, 42277 Wuppertal · 6 km
Haus Vivo
Brändströmstraße 13, 42289 Wuppertal · 6 km
Tagespflege Lichtblick
Obere Sehlhofstraße 47, 42289 Wuppertal · 6 km
Haus am Quell
Sprockhövel · 6 km
Paulinum zum Scheuren
Zur Scheuren 28, 42275 Wuppertal · 6 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.