Evangelisches Altenhilfezentrum Steinbach-Hallenberg
Brunnenstraße 2, 98587 Steinbach-Hallenberg · barrierefrei
Pflegeheim in Steinbach-Hallenberg (Landkreis Schmalkalden-Meiningen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Brunnenstraße 2, 98587 Steinbach-Hallenberg · barrierefrei
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Heidenstein 51, 98593 Floh-Seligenthal · 6 km
Zella-Mehlis · 7 km
Ernst-Haeckel-Straße 1, 98544 Zella-Mehlis · 8 km · barrierefrei
Tambacher Straße 80, 98593 Floh-Seligenthal · 8 km · barrierefrei
Spitterstraße 36, 99897 Tambach-Dietharz · 11 km
Kirchgasse 12, 98593 Floh-Seligenthal · 13 km · barrierefrei
Suhl · 13 km
Suhl · 13 km
Rimbachstraße 28, 98527 Suhl · 14 km · barrierefrei
Rimbachstraße 47, 98527 Suhl · 14 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.