La Vida Seniorenresidenz
Steinstraße 41, 48565 Steinfurt · barrierefrei
Pflegeheim in Steinfurt (Kreis Steinfurt). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Steinstraße 41, 48565 Steinfurt · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bischofsweg 6, 48612 Horstmar · 8 km · barrierefrei
Schöppingen · 9 km
Schützenstraße 3, 48624 Schöppingen · 12 km · barrierefrei
Parkstraße 20, 48607 Ochtrup · 12 km
Parkstraße 22, 48607 Ochtrup · 12 km
Nasigerstraße 29, 48432 Rheine · 13 km · barrierefrei
Pankratiusgasse 6, 48282 Emsdetten · 13 km
Billerbecker Straße 28, 48341 Altenberge · 15 km · barrierefrei
Billerbecker Straße 30, 48341 Altenberge · 15 km · barrierefrei
Moorweg 18, 48268 Greven · 15 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Steinfurt
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.