Altenheim Matthias-Claudius-Haus
Apfelstraße 32-40, 33803 Steinhagen (Kreis Gütersloh) · barrierefrei
Pflegeheime in Steinhagen (Kreis Gütersloh) (Kreis Gütersloh). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Apfelstraße 32-40, 33803 Steinhagen (Kreis Gütersloh) · barrierefrei
Apfelstraße 42-44, 33803 Steinhagen (Kreis Gütersloh) · barrierefrei
Unteres Feld 2-6, 33803 Steinhagen (Kreis Gütersloh)
Ascheloher Weg 40, 33803 Steinhagen (Kreis Gütersloh) · barrierefrei
Austmannshof 7, 33803 Steinhagen (Kreis Gütersloh) · barrierefrei
Am Pulverbach 9b, 33803 Steinhagen (Kreis Gütersloh)
Oberes Feld 1, 33803 Steinhagen (Kreis Gütersloh) · barrierefrei
Apfelstraße 28-30, 33803 Steinhagen (Kreis Gütersloh) · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Steinhagen (Kreis Gütersloh)
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.