DRK Pflegeheim Sternberg
Finkenkamp 24c, 19406 Sternberg
Pflegeheime in Sternberg (Ludwigslust-Parchim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Finkenkamp 24c, 19406 Sternberg
Am Berge 1a, 19406 Sternberg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Zu den Achtertannen 2, 19406 Dabel · 8 km · barrierefrei
Burgstraße 13, 19417 Warin · 12 km
Gralower Weg 4, 18249 Bernitt · 17 km
Rühner Landweg 30, 18246 Bützow · 17 km
Rühner Landweg 37, 18246 Bützow · 17 km
Bützow · 18 km
Schloßplatz 7, 18246 Bützow · 18 km
Vor dem Rühner Tor 22, 18246 Bützow · 18 km
Weinbergstraße 50, 19089 Crivitz · 19 km
Zum Petersberg 34, 19065 Pinnow · 21 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.