Seniorenwohnanlage an der Elz
Rheinstraße 2a, 79331 Teningen
Pflegeheim in Teningen (Landkreis Emmendingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Rheinstraße 2a, 79331 Teningen
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Gartenstraße 1, 79312 Emmendingen · 3 km · barrierefrei
Emmendingen · 5 km · barrierefrei
Am Roteux-Platz 2a, 79279 Vörstetten · 7 km
Galli-Straße 5, 79346 Endingen am Kaiserstuhl · 7 km · barrierefrei
Bahlinger Weg 27, 79346 Endingen am Kaiserstuhl · 7 km · barrierefrei
Karl-Burger-Straße 10, Endingen am Kaiserstuhl · 7 km
Marie-Curie-Straße 1/1, 79211 Denzlingen · 8 km
Ernst-Bühler-Weg 1, 79350 Sexau · 8 km · barrierefrei
Ernst-Bühler-Weg 1, 79350 Sexau · 8 km · barrierefrei
Eisenbahnstraße 20, Kenzingen · 8 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.