Seniorenresidenz Miriquidi
Freiberger Straße 26, 09488 Thermalbad Wiesenbad
Pflegeheime in Thermalbad Wiesenbad (Erzgebirgskreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Freiberger Straße 26, 09488 Thermalbad Wiesenbad
Am Sonnenhang 1, 09488 Thermalbad Wiesenbad · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Herzog-Georg-Ring 32, 09456 Annaberg-Buchholz · 3 km
Wohngebiet Adam Ries 23, 09456 Annaberg-Buchholz · 3 km
Annaberger Straße 30, 09427 Ehrenfriedersdorf · 4 km
Parkstraße 37, 09456 Annaberg-Buchholz · 4 km
Waldschlößchenstraße 39, 09456 Annaberg-Buchholz · 5 km · barrierefrei
Am Kurpark 1, 09429 Wolkenstein · 7 km · barrierefrei
Venusberger Straße 10, 09430 Drebach · 8 km
Wohngebiet Ernst Thälmann 25, 09465 Sehmatal · 12 km
Silberstraße 55, 09481 Scheibenberg · 12 km
Bärenstein · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.