Seniorenzentrum Unterföhring
Hofäckerallee 10, 85774 Unterföhring · barrierefrei
Pflegeheim in Unterföhring (Landkreis München). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Hofäckerallee 10, 85774 Unterföhring · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Effnerstraße 76, 81925 München · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: 09:30–13:00 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
Leopoldstraße 261, 80807 München · 4 km · barrierefrei
Montag bis Sonntag, Feiertage: 00:00–24:00 Uhr
Vollmannstraße 2, 81927 München · 4 km
Griegstraße 19, 80807 München · 5 km
Montag bis Freitag: 06:00–12:00 Uhr
München · 5 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 07:15–20:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: 10:00–19:45 Uhr
Münchener Straße 41, 85737 Ismaning · 5 km
München · 5 km
Graf-Lehndorff-Straße 24, 81829 München · 5 km · barrierefrei
Oettingenstraße 16, 80538 München · 6 km
Ernst-Reuter-Straße 1, 81675 München · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.