Alten- und Pflegeheim St. Josef
Nordring 4, 66333 Völklingen
Pflegeheime in Völklingen (Regionalverband Saarbrücken). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Nordring 4, 66333 Völklingen
Feldstraße 9, 66333 Völklingen · barrierefrei
Kirchbergstraße 20, 66333 Völklingen · barrierefrei
Bismarckstraße 8-12, 66333 Völklingen · barrierefrei
Spessartstraße 1, 66333 Völklingen · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
In den Waldwiesen 2, 66787 Wadgassen · 3 km
Hauptstraße 62, 66127 Saarbrücken · 4 km
Bous · 4 km · barrierefrei
In der Humes 40, 66346 Püttlingen · 4 km
Bahnhofstraße 53, 66346 Püttlingen · 5 km
Espenstraße 1, 66346 Püttlingen · 6 km
Vier-Winde-Straße 41, 66773 Schwalbach · 6 km · barrierefrei
Saarbrücken · 7 km
Walter-von-Rathenau Straße 3a, 66806 Ensdorf/Saar · 7 km
Am Krenzelsberg 19, 66115 Saarbrücken · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Völklingen
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.