Fürstenhof Waging
Haslacher Weg 3, 83329 Waging am See
Pflegeheime in Waging am See (Landkreis Traunstein). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Haslacher Weg 3, 83329 Waging am See
Salzburger Straße 29, 83329 Waging am See · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Herzog-Wilhelm-Straße 20, 83278 Traunstein · 10 km
Dresdener Straße 10, 83301 Traunreut · 10 km · barrierefrei
Adalbert-Stifter-Straße 27, 83301 Traunreut · 11 km
Haslacher Straße 39, 83278 Traunstein · 11 km
Parzingerstraße 2, 83278 Traunstein · 11 km
Dorfplatz 6, 8, 83365 Nußdorf · 11 km
Westendstraße 40, 83301 Traunreut · 11 km
Abtsee 9, 83410 Landkreis Berchtesgadener Land · 13 km
Marienstraße 6, 83313 Siegsdorf · 14 km
Dr.-Einhauser-Straße 3, 83410 Laufen · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.