SZB Wassenberg
Heinsberger Straße 18a, 41849 Wassenberg
Pflegeheime in Wassenberg (Kreis Heinsberg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Heinsberger Straße 18a, 41849 Wassenberg
Am Waldrand 3, 41849 Wassenberg
Auf der Heide 33, 41849 Wassenberg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Lauerstraße 78, 41812 Erkelenz · 4 km
Steinstraße 2, 41836 Hückelhoven · 5 km
Hückelhoven · 5 km
Siemensstraße 7, 52525 Heinsberg · 6 km · barrierefrei
Siemensstraße 7, 52525 Heinsberg · 6 km · barrierefrei
Heinsberg · 6 km
Josef-Spehl-Straße 47, 52525 Heinsberg · 7 km
Gangolfusstraße 30b, 52525 Heinsberg · 7 km
Mommartzstraße 15, 52525 Heinsberg · 7 km · barrierefrei
Kreuzherrenstraße 2a, 41844 Wegberg · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.