Seniorenresidenz Allerhop
Allerhop 22A, 30900 Wedemark · barrierefrei
Pflegeheime in Wedemark (Region Hannover). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Allerhop 22A, 30900 Wedemark · barrierefrei
Am Schafsteg 2
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Langenhagen · 7 km · barrierefrei
Am Ortfelde 28, 30916 Isernhagen · 11 km
Stadtparkallee 16, 30853 Langenhagen · 12 km · barrierefrei
Straßburger Platz 9, 30853 Langenhagen · 12 km
Kastanienallee 6, 30851 Langenhagen · 12 km
Ilseweg 9-11, 30851 Langenhagen · 12 km
Bungerns Hof 11, 30855 Langenhagen · 12 km
Alter Brink 4, 30826 Garbsen · 13 km
Bachstraße 24, 30851 Langenhagen · 14 km · barrierefrei
Wittenberger Straße 136, 30179 Hannover · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Wedemark
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.